Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
Beschreibung
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
- Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Maßnahmen der allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Gaststättenkonzessionierung und -überwachung, Gewerbeangelegenheiten, Märkte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Caroline Hönig (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-25
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-muecke.de
Herr Dennis Schultheiß (stell. Abteilungsleiter Fachbereich I - Hauptverwaltung)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-27
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-muecke.de
erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
- bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
- am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
- der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
- dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
-
Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
-
Leitende Tätigkeit:
Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzung der jeweils zuständigen IHK
- § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des PersonenbeförderungsgesetzesKeine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 3 bis 7 der Berufszugangsverordnung für den StraßenpersonenverkehrKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
Fachkundenachweis, fachliche Eignung, Mietwagenverkehr, Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Omnibusverkehr), Taxiverkehr, Mietwagen, IHK, Taxi, Beförderungserlaubnisse