Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

    • die Arten der übermittelten Daten

    als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a - h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Bürgerbüro und Standesamt

    Aktuelles

    Mitten in unserer schönen Altstadt befindet sich unser Bürgerbüro, die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kreisstadt. Hier werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen auch für allgemeine Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise entgegen, wo wir uns vielleicht noch verbessern und Ihnen mehr Service bieten können. Ich möchte Sie schon heute herzlich einladen, unser Bürgerbüro zu besuchen.
     

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-122 oder über unseren  Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • An-/Ab-/Ummeldung
    • Kirchenaustritt
    • Fischereischein
    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Gewerbean-, ab-, ummeldung

    Für folgende Dienstleistungen des Standesamtes sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-172 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:

    • Eheschließung
    • Anmeldung oder Vorgespräch zur Eheschließung
    • Namensänderung
    • Nachbeurkundung

    Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch online erledigen -> hier klicken!

    Kontakt

    Telefon: 06641 184-122(Sammelrufnummer für das Bürgerbüro)

    Telefon: 06641 184-172(Sammelrufnummer für das Standesamt)

    Telefax: 06641 184-214

    E-Mail: buergerbuero@lauterbach-hessen.de

    E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbewesen, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Kosten

    Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de