Fliegende Bauten
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt.
Zuständigkeit
Die Ausführungsgenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, in deren Bereich die antragstellende Person die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung hat. Ist die Hauptwohnung oder die gewerbliche Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden soll.
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt auf dem Marktplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06635 18-23
Telefax: 06635 18-15
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de
Kontaktperson
Herr Holger Schindler (Hauptamtsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06635 18-23
Fax: 06635 18-15
E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
Postfach
36341 Lauterbach (Hessen)
(Postanschrift)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-460
Telefax: +49 6641 977-461
E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 78 Hessische Bauordnung (HBO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Jedes Mal, wenn ein Fliegender Bau in Gebrauch genommen werden soll, ist das der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 3 Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Achterbahnen, Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Zelt, Schaubuden, Ausführungsgenehmigung, Temporäre Architektur, Bühnen und Bühnenüberdachungen für Konzerte, Karussells, Autoscooter, Fahrgeschäfte, nicht ortsfeste Tribünen, Festzelte und Zirkuszelte, Zirkus, Mobile Architektur, Luftschaukeln, Belustigungsgeschäfte, Zelte, Riesenräder