Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung BewilligungOnline erledigen

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschussantrag

    ID: L100001_383738291

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Kindschaftsrecht und Unterhalt

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Hausanschrift

    Gabelsbergerstraße 1

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Goldhelg 42

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06641 977-4096

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-0

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hersfelder Straße 57

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-0

    Telefax: +49 6641 977-336

    E-Mail: jugendamt@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Fall unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    §6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 
    Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
     

    Fristen


    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Stichwörter

    Sorgerecht, Veränderung, Unterhaltsanspruch, Unterhaltsvorschuss, Getrenntlebend, Unterhalt, Alleinerziehend, Trennung, Wechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de