Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
-
zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Freiensteinau
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Sa 09:00 - 11:00 Uhr (nur Bürgerservice) zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06666 9600-0
Telefax: 06666 9600-24
Telefax: 06666 9600-33
E-Mail: info@freiensteinau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hochbau/Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
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Telefon: 06666 9600-0
Telefax: 06666 9600-24
Telefax: 06666 9600-33
E-Mail: info@freiensteinau.de
Kontaktperson
Herr Reinhold Schad (Bauamtsleiter)
Internet
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
36341 Lauterbach (Hessen)
(Postanschrift)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-460
Telefax: +49 6641 977-461
E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de
Liegenschaften/Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
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Mo, Mi, Do, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 15:00 - 18:00 Uhr Sa 09:00 - 11:00 Uhr (nur Bürgerservice) zusätzliche Termine nach Vereinbarung
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Telefon: 06666 9600-0
Telefax: 06666 9600-24
Telefax: 06666 9600-33
E-Mail: info@freiensteinau.de
Kontaktperson
Herr Heiko Hofmann
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bebauung, Bauamt, Bebauungsplan, Bauwesen, Flächennutzungsplan, Bauen, Erschließungsplan, Baugebiet