Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Für Feldatal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Feldatal
3 Monate (Fristbeginn ab Eingang der vollständigen Unterlagen!)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Feldatal
Tatsächliche Gebühren berechnen sich nach Zeit- und Sachaufwand! Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis für das Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenrecht vom 06.02.2006: Verwaltungsgebühr ab 250.00 EUR bis 5000.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gaststättengestattung, Gaststättengewerbe, Gaststättenerlaubnis, außerhalb, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenbetrieb, im Freien, Gastronomie, Gastwirtschaft, Gaststättenkonzession, Gaststätte