Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung

    Beschreibung

    Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

    Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    36304 Alsfeld

    (Eingang über Dienstgebäude "Weinhaus")

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Schellengasse
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06631 182-154

    Telefon: 06631 182-142

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.alsfeld.de

    Weitere Informationen

    Behinderteneingang über Seiteneingang Dienstgebäude Weinhaus.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jagd- und Fischereiwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Termine sind nach Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-140

    Telefon: +49 6641 977-142

    Telefax: +49 6641 977-149

    E-Mail: fischereibehoerde@vogelsbergkreis.de

    E-Mail: jagdbehoerde@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Angeln, Angelgenehmigung, Fischerei, Fischereischein, Fischer, Fischereiprüfung, Angler, Anglerprüfung, Sportfischerprüfung, HMUKLV, Angelerlaubnis, Fischen, Angelschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English