Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

    Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

    Hinweise für Vogelsbergkreis: Fischereischein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    36304 Alsfeld

    (Eingang über Dienstgebäude "Weinhaus")

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Marktplatz / Kirchplatz
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Schellengasse
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06631 182-154

    Telefon: 06631 182-142

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.alsfeld.de

    Weitere Informationen

    Behinderteneingang über Seiteneingang Dienstgebäude Weinhaus.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jagd- und Fischereiwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Termine sind nach Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-140

    Telefon: +49 6641 977-142

    Telefax: +49 6641 977-149

    E-Mail: fischereibehoerde@vogelsbergkreis.de

    E-Mail: jagdbehoerde@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

    oder

     Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

    oder

    Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

    oder

    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    oder

    Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

    oder

    bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

    • Passbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36

    50,00

    Jugendfischereischein
    (1 Jahr)

    4

    3,50

    Jugendfischereischein
    (5 Jahre)

    6

    17,00

    Ausländerfischereischein

    5

    7,50

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English