Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge ErteilungOnline erledigen

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11Tierschutzgesetz, Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    ID: L100001_385119356

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-0

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Sollten Sie Gesprächsbedarf mit einem/r speziellen Mitarbeiter/in haben, wird die telefonische Terminabsprache dringend empfohlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 3

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Hausanschrift

    Vogelsbergstraße 32

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Lieferanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-6800

    E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Töten von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Wirbeltiere, Schädlingsbekämpfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de