Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Wetter (Hessen) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06423 82-0
Telefax: 06423 82-21
E-Mail: info@wetter-hessen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag