Fischerprüfung
Beschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
- Fischereischein(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Fischerprüfung (IES:Marburg-Biedenkopf)
- FischerprüfungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Ordnung und Gewerbe
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Frau Juliane Peter
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fisch, Angeln, Angelgenehmigung, Fischerei, Fischereischein, Fischer, Fischereiprüfung, Angler, Anglerprüfung, Sportfischerprüfung, HMUKLV, Angelerlaubnis, Fischen, Angelschein