Fischereischein
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06692 8924
Telefon: 06692 8934
Telefon: 06692 8935
Telefax: 06692 89-42
E-Mail: meldeamt@stadt-neustadt-hessen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in (stellv. Fachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: 06692 890
Fax: 06692 8944
E-Mail: meldeamt@neustadt-hessen.eu
E-Mail: standesamt@neustadt-hessen.eu
Mitarbeiter/in
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Fischereischein, Führungszeugnis, Fundbüro, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pässe, Personalausweis, Reisepass, Wahlen und Statistik
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Hessisches VerwaltungsverfahrensgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36
50,00
Jugendfischereischein
(1 Jahr)
4
3,50
Jugendfischereischein
(5 Jahre)
6
17,00
Ausländerfischereischein
5
7,50
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013
Stichwörter
Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte