Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung des Amtsblatts

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stabsstelle Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9

    35279 Neustadt (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    MO: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    DI: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

    MI: geschlossen

    DO: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    FR: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06692 89-0

    Telefax: 06692 89-40

    E-Mail: magistrat@neustadt-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 25.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Stichwörter

    Satzung, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, Öffentliche Bekanntmachung, Veröffentlichung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de