Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Beschreibung
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06457 9122-300
Telefax: 06457 9122-23
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-muenchhausen.de
Kontaktperson
Frau Verena Schneider
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte