Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Marburg: Straßenreinigung
Straßenreinigung
Die Straßenreinigungs-Satzung regelt die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst in Marburg.
Die Reinigungspflicht teilt sich die Stadt Marburg mit ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Dort, wo die Stadt Marburg für die Sauerhaltung von Straßen und Wegen zuständig ist, reinigt der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg ( DBM ) mit der technischen Unterstützung verschiedener Kehrmaschinen oder ganz einfach mit Besen und Kehrblech.
Sollten Sie feststellen, dass der Straßenreinigungspflicht und der Pflicht zum Winterdienst nicht nachgekommen wird, so können Sie sich an den Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe wenden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "Straßenreinigung" und "Winterdienst" finden Sie in den Flyern "Straßenreinigung in Marburg" und "Winterdienst in Marburg" .
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbe@marburg-stadt.de
Kontaktperson
Herr Dönges
Internet
Weitere Informationen
Universitätsstadt Marburg - Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 -13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: dbm@marburg-stadt.de
Kontaktperson
Herr Ralf Schmidt
Hausanschrift
Fax: 06421 201-1589
Telefon Festnetz: 06421 201-1698
E-Mail: Ralf.Schmidt@marburg-stadt.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg: Straßenreinigung
- Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Universitätsstadt Marburg:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Unterstützende Institutionen
Hinweise für Marburg: Straßenreinigung
- DBM - Servicehof Am Krekel:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Abfall: Beutelspender für Hundekot:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Flyer zum Winterdienst in Marburg (2016):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Flyer zur Straßenreinigung in Marburg (2016):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Graffiti-Beseitigung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Standorte der Streugutkisten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Winterdienst, Schneeräumung, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Glatteis, Reinigung