Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Wohngeld

    Hinweise für Marburg: Wohngeld

    Einen Antrag auf Wohngeld können Sie per E-Mail oder per Post stellen. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

    Die Antragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

    Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge senden Sie bitte zusammen mit den notwendigen Belegen (Verdienstnachweis, Mietbescheinigung usw). per Post an:

    Fachdienst Wohnungswesen

    Pilgrimstein 35A

    35037 Marburg

    Falls Sie uns  Originale zusenden, werden wir Ihnen diese nach Bearbeitung Ihres Antrages wieder zurück senden. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen wenn es Originale sind.

    Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter folgender Email: wohngeld@marburg-stadt.de

    Örtliche Zuständigkeit:

    Wir sind zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Marburg wohnen.

    Interessenten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wenden sich bitte an: 

    www.marburg-biedenkopf.de

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich aus der Anzahl der zusammen wohnenden Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und dem Haushaltseinkommen.

    Wohngeld wird gewährt als

    Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum und als

    Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.

    Auf Wohngeld besteht bei entsprechenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

    Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, der an die für den Wohnsitz zuständige Behörde zu richten ist. Für die Stadt Marburg ist dies die Wohngeldbehörde der Stadt Marburg. Die entsprechenden Formulare finden Sie oben auf der Seite. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut lesbar aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Sie können ihn dann entweder per E-Mail oder per Post zusenden.

    Als Unterlagen reichen Sie bitte neben dem entsprechenden Antrag Ihren Miet- oder Nutzungsvertrag und Nachweise über Ihre Bruttoeinkünfte ein. Weitere benötigte Unterlagen werden nach Abgabe Ihres Antrags individuell von Ihnen angefordert.

    Der Anspruch beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist oder mit dem Einzug in die Wohnung, falls dieser Termin später liegen sollte.

    Ausgeschlossen vom Anspruch auf Wohngeld sind Personen, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:

    • Haushalte, in denen alle Personen dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben (§ 20 WoGG). Sollten Sie wegen zu hohem Einkommen keinen Anspruch auf BAföG bzw. BAB haben, so besteht auch kein Anspruch auf Wohngeld.
    • alleinstehende freiwilligen Wehrdienst Leistende, die Anspruch gemäß der §§ 13 und 17 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetz haben.

    Ebenfalls vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind auch EmpfängerInnen von:

    • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II,
    • Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch II,
    • Übergangsgeld nach dem Sozialgesetzbuch VI,
    • Verletztengeld nach dem Sozialgesetzbuch VII,
    • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII,
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII.

    bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (§ 7 WoGG).

    Der Ausschluss besteht nicht, wenn diese Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Sollte ein solcher Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, bis zum Ablauf des auf die Ablehnung folgenden Monats rückwirkend Wohngeld zu beantragen.

    Ausnahme:

    Beziehen ein oder mehrere Haushaltsmitglieder keine der zuletzt genannten Leistungen, so haben diese Personen für den von ihnen zu tragenden Unterkunftsanteil möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. In diesem Falle kann derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, Wohngeld für diese Personen beantragen, auch wenn er selbst vom Anspruch ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 4 WoGG). Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in.

    Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter folgender Email: wohngeld@marburg-stadt.de 

    Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen können Sie sich umfassend über die neue "Wohngeld Plus" - Reform informieren:

    BMWSB - Startseite - "Wohngeld Plus" - Reform (bund.de)

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld: Erstantrag Lastenzuschuss

    Beschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Wohngeld wird gewährt als Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines Hauses oder einer Wohnung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld: Erstantrag Mietzuschuss

    Beschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für Mieter*innen von Wohnraum.

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    Beschreibung

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    Beschreibung

    Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    Beschreibung

    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    Beschreibung

    Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldrechner 2023 (für Marburg Mietstufe V auswählen)

    Beschreibung

    Wohngeldrechner 2023

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 55 - Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Pilgrimstein 35 A

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-5555

    Telefax: 06421 201-1576

    E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, BAföG

    Aktuelles

    Die Aufgaben des Fachdienstes umfassen die im Unterhaltsvorschuss genannten Leistungen, die Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss

    Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden alleinerziehende Elternteile unterstützt, wenn ein Kind keinen, nicht ausreichenden oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

    Wohngeld
    Guter Wohnraum ist teuer – für manche Bürger zu teuer. Deshalb gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert.
    Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss.
    Wohngeld wird auf Antrag gewährt.

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Bildung und Ausbildung sind heute wichtiger denn je. Ziel ist, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine gute Ausbildung als Grundlage für den Start ins Berufsleben soll nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln des jungen Menschen und seiner Familie scheitern.
    Im Fachdienst Soziales werden alle Anträge auf Schüler-BAföG aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf einschließlich der Stadt Marburg bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Wohngeld/BAföG

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Wohngeld

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie im Register "Links und Downloads".

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Wohngeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Wohngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldstelle, Wohnung, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohngeldbescheid, Wohngeld, Wohngeldhöhe, Wohngeldgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de