Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Wohngeld
- WohngeldKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Marburg: Wohngeld
Einen Antrag auf Wohngeld können Sie per E-Mail oder per Post stellen. Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Die Antragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge senden Sie bitte zusammen mit den notwendigen Belegen (Verdienstnachweis, Mietbescheinigung usw). per Post an:
Fachdienst Wohnungswesen
Pilgrimstein 35A
35037 Marburg
Falls Sie uns Originale zusenden, werden wir Ihnen diese nach Bearbeitung Ihres Antrages wieder zurück senden. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen wenn es Originale sind.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter folgender Email: wohngeld@marburg-stadt.de
Örtliche Zuständigkeit:
Wir sind zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Marburg wohnen.
Interessenten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wenden sich bitte an:
Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich aus der Anzahl der zusammen wohnenden Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und dem Haushaltseinkommen.
Wohngeld wird gewährt als
Mietzuschuss für den Mieter von Wohnraum und als
Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung.
Auf Wohngeld besteht bei entsprechenden Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, der an die für den Wohnsitz zuständige Behörde zu richten ist. Für die Stadt Marburg ist dies die Wohngeldbehörde der Stadt Marburg. Die entsprechenden Formulare finden Sie oben auf der Seite. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut lesbar aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Sie können ihn dann entweder per E-Mail oder per Post zusenden.
Als Unterlagen reichen Sie bitte neben dem entsprechenden Antrag Ihren Miet- oder Nutzungsvertrag und Nachweise über Ihre Bruttoeinkünfte ein. Weitere benötigte Unterlagen werden nach Abgabe Ihres Antrags individuell von Ihnen angefordert.
Der Anspruch beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist oder mit dem Einzug in die Wohnung, falls dieser Termin später liegen sollte.
Ausgeschlossen vom Anspruch auf Wohngeld sind Personen, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Haushalte, in denen alle Personen dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben (§ 20 WoGG). Sollten Sie wegen zu hohem Einkommen keinen Anspruch auf BAföG bzw. BAB haben, so besteht auch kein Anspruch auf Wohngeld.
- alleinstehende freiwilligen Wehrdienst Leistende, die Anspruch gemäß der §§ 13 und 17 Abs. 1 des Unterhaltssicherungsgesetz haben.
Ebenfalls vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind auch EmpfängerInnen von:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II,
- Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch II,
- Übergangsgeld nach dem Sozialgesetzbuch VI,
- Verletztengeld nach dem Sozialgesetzbuch VII,
- Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII,
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII.
bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (§ 7 WoGG).
Der Ausschluss besteht nicht, wenn diese Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Sollte ein solcher Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, bis zum Ablauf des auf die Ablehnung folgenden Monats rückwirkend Wohngeld zu beantragen.
Ausnahme:
Beziehen ein oder mehrere Haushaltsmitglieder keine der zuletzt genannten Leistungen, so haben diese Personen für den von ihnen zu tragenden Unterkunftsanteil möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. In diesem Falle kann derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, Wohngeld für diese Personen beantragen, auch wenn er selbst vom Anspruch ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 4 WoGG). Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter folgender Email: wohngeld@marburg-stadt.de
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen können Sie sich umfassend über die neue "Wohngeld Plus" - Reform informieren:
Online-Dienste
Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeld: Erstantrag Lastenzuschuss
Beschreibung
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Vertrauensniveau
niedrig
Wohngeld: Erstantrag Mietzuschuss
Beschreibung
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Vertrauensniveau
niedrig
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Beschreibung
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Beschreibung
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
Beschreibung
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Wohngeldrechner 2023 (für Marburg Mietstufe V auswählen)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 55 - Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06421 201-5555
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Kontaktperson
Frau Aschenbrenner
Zuständig für
- Kennummer: D, E, T, U, V
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-2571
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Friebertshäuser
Zuständig für
- Kennummer: S (ohne St)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-1836
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Grebe
Zuständig für
- Kennummer: G, St, X, Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-2574
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau C Haas
Zuständig für
- Kennummer: O - R; W
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-1451
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Hahn
Zuständig für
- Kennummer: L - M
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-2013
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Müller
Zuständig für
- Kennummer: Alc - Az, H, I, N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-1063
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Nau
Zuständig für
- Kennummer: F, J, K
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-1399
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Frau Sanchez-Saager
Zuständig für
- Kennummer: A - Alb, B, C, Y
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06421 201-2570
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, BAföG
Aktuelles
Die Aufgaben des Fachdienstes umfassen die im Unterhaltsvorschuss genannten Leistungen, die Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Beschreibung
Unterhaltsvorschuss
Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden alleinerziehende Elternteile unterstützt, wenn ein Kind keinen, nicht ausreichenden oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Wohngeld
Guter Wohnraum ist teuer – für manche Bürger zu teuer. Deshalb gibt es das Wohngeld. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überfordert.
Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Bildung und Ausbildung sind heute wichtiger denn je. Ziel ist, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine gute Ausbildung als Grundlage für den Start ins Berufsleben soll nicht an den fehlenden finanziellen Mitteln des jungen Menschen und seiner Familie scheitern.
Im Fachdienst Soziales werden alle Anträge auf Schüler-BAföG aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf einschließlich der Stadt Marburg bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Frau Christiane Burk
Frau Jutta Hikade
Herr Markus Kramer
Frau Barbara Menzel-Hahn
Frau Beate Weigel
Internet
Weitere Informationen
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Wohngeld/BAföG
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Frau Christiane Burk
Frau Jutta Hikade
Herr Markus Kramer
Frau Barbara Menzel-Hahn
Frau Beate Weigel
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Wohngeld
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie im Register "Links und Downloads".
Formulare
Hinweise für Marburg: Wohngeld
- Antrag auf MietzuschussKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Antrag auf LastenzuschussKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Hinweise für Marburg: Wohngeld
- Datenschutzerklärung (DS-GVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Lastenzuschuss - Zusatzbogen für AntragstellerKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Erklärung über die Wohnverhältnisse einer Lebens- und WohngmeineschaftKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Fragebogen Studenten und AuszubildendeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wohngeld: für bezahlbares WohnenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Allgemeine Angaben zur selbständigen TätigkeitKeine weiteren Hinweise vorhanden
- MietbescheinigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Angaben zum Gewinn (Selbständige)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldstelle, Wohnung, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohngeldbescheid, Wohngeld, Wohngeldhöhe, Wohngeldgesetz