Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abfallberatung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Hinweise für Marburg: Abfall: Abfallberatung
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM)
Am Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: +49 6421 201-1693
Telefax: +49 6421 201-1589
E-Mail: dbm@marburg-stadt.de
Fachdienst 69 - Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
Umweltladen
Softwarecenter 5a
35037 Marburg
Telefon: +49 6421 201-1403
E-Mail: umwelt@marburg-stadt.de
Stadtwerke Marburg GmbH - Abfallservicebüro Am Krekel 55
35039 Marburg
Telefon: 06421 205850
Telefax: 06421 205233
E-Mail: abfallservice@swmr.deHomepage: http://entsorger-marburg.de
Ansprechpartner
Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Bemerkungen
Hinweise für Marburg: Abfall: Abfallberatung
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfallgebühren
- Abfall: Hausmüll entsorgen
- Abfall: Windelsäcke oder Zuschuss zu Mehrwegwindeln - Abfallverminderung
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist Klimaschutz
- Abfall: Wilder Müll
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Batterien
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Bahnschwellen
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfall: Abfallservice
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Asbest und Asbestzement
- Abfall: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (A-LF)
- Abfall: Alttextilien
- Abfall: Recyclingzentren
- Abfall: Abfallkalender
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Wertstoffe entsorgen
- Abfall: Abfallannahme auf dem Servicehof
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schutt, Mülltonnen tauschen, Grünabfall, Unrat, Kompostierbarer Abfall, Abfallberatung, Gewerbeabfall, Kompost, Siedlungsabfall, Abfallentsorgung, Grünabfälle, Hausmüll, Recycling, Kompostierbare Abfälle, Elektroschrott, Schrottberatung, Gartenabfälle, HMUKLV, Pflanzenabfälle, Pflanzenabfall, Mülltonnentausch, Bauschutt, Restabfall, Dreckberatung, Abfallbehälter tauschen, Gartenabfall, Unratberatung, Bioabfall, Sperrmüll