Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06421 201-1832
Telefax: 06421 201-1593
E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de
Weitere Informationen
Formulare
Hinweise für Marburg: Öffentliche Versammlung: anmelden
- Anmeldung einer Demonstration/KundgebungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen