Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI), Fluglehrerberechtigung (FI) oder Fluglehrerberechtigung beantragen.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien:
- Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr
Ansprechpartner
Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
- Nachweis über eine bestandene Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
- Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
- Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
- Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
- Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.900,FCL.905.FI,FCL.905.CRI Verordnung Nummer (EU) 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der ZivilluftfahrtKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anhang III SFCL.300,SFCL.315, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit SegelflugzeugenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Anhang III BFCL.300,BFCL.315, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit BallonenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder eine Fluglehrerberechtigung.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
- Regierungspräsidium Kassel, Luftverkehr, LuftrechtKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Regierungspräsidium Darmstadt, Luftverkehr - Ausbildung, Prüfung, LizenzierungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023
Stichwörter
Klasseneinweisungsberechtigung CRI, BFCL, FCL, SFCL, Fluglehrerberechtigungen, Berechtigung zur praktischen Ausbildung, Fluglehrerberechtigungen FI