Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1801

    Telefax: 06421 201-1828

    E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatzpersonalausweis, anerkannter und gültige(r/s) Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers entsprechendes Zuordnungsmerkmal nach § 19 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • entsprechende Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben 
    • bei ausländischen Personen Pass / ID-Card / Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
    • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
    • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
      • schriftliche Vollmacht / Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
    •  Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Ummeldeformular + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
    • ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt" genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines  von der Wegzugsmeldebhörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.

    Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

    Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.

    Fristen

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:

    • Kfz-Zulassungsstelle
    • Energieversorger
    • Zeitung
    • Telefon
    • Banken
    • Versicherungen
    • Post

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.

    Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    KFZ Ummeldung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de