Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes. Das Standesamt Marburg beurkundet die Geburt Ihres Kindes immer dann, wenn das Kind in Marburg geboren ist.

    Geburt in der Uniklinik Marburg

    Die Klinik ist verpflichtet uns die Geburt innerhalb 1 Woche schriftlich anzuzeigen. Bitte sehen Sie deshalb von Nachfragen in dieser Zeit im Standesamt ab.

    Achten Sie darauf, dass Sie in der Klinik unbedingt den Namenzettel ausfüllen, geben Sie unbedingt Ihre E-Mailadresse darauf an und geben ihn wieder in der Klinik ab. Der Namenzettel wird dann mit der Anzeige vom Klinikum zum Standesamt gebracht.

    Fragen Sie ggf. nach dem Namenzettel oder nutzen Sie den  Download. Der Namenszettel muss aber im Original bei uns vorgelegt werden.

    Sollten Sie die Klinik schon wieder verlassen haben drucken Sie sich den Zettel aus und schicken ihn uns per Post zu.

    Wir setzen uns dann unaufgefordert per Mail mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen in Ihrem konkreten Fall brauchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 34/36 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis. T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟: Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr Dienstag: 8 – 11 Uhr Mittwoch: 8 – 11 Uhr Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr Freitag: 8 – 11 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1251

    Telefax: 06421 201-1597

    E-Mail: standesamt@marburg-stadt.de

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen! Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Nach der Anzeige benötigen wir für die Beurkundung von den Eltern folgende Unterlagen:

    Verheiratete Eltern

    • Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geheiratet haben)
    • Bei Heirat im Ausland : Original Heiratsurkunde und Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
    • Personalausweis oder Reisepass

    Nicht verheiratete Eltern

    • Geburtsurkunden (wenn Sie nicht in Marburg geboren sind)
    • bei Geburt im Ausland: Original Geburtsurkunden mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers, ggf. Apostille/Legalisation
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Geschiedenen oder Verwitweten: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (Pflicht bei Namensänderungen) oder Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des Ehepartners
    • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

    Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen, empfehlen wir Ihnen eine (telefonische) Beratung durch das Standesamt. Nutzen Sie dafür die Zeit Ihres Klinikaufenthaltes.

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Auf dem Namenszettel können Sie angeben, ob die Urkunden zugeschickt werden sollen oder Sie die Urkunden abholen möchten.

    Bei Zusendung der Urkunden beträgt die Gebühr für die Urkunde 12 Euro plus 4 Euro Gebühren für das Einschreiben.

    Bei Abholung der Geburtsurkunden bringen Sie bitte Ausweis oder Pass mit. Die Gebühr von 12 Euro ist bei Abholung zu zahlen (jedes weitere Original kostet 6 Euro).

    Mit der Urkunde erhalten Sie einmalig 3 kostenlose Bescheinigungen über die Geburt (für Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Vornamensgebung: Bei Geburt in einer Klinik erhalten Sie dort einen Namenszettel, auf dem Sie den oder die Vornamen für das Kind eintragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Familienname des Kindes (Geburtsname) Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind diesen als Geburtsname, ansonsten müssen sie sich für den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter entscheiden.

    Sind die Eltern nicht verheiratet, haben aber bei der Geburt beide das Sorgerecht, müssen sie zwischen dem Familiennamen des Vaters und der Mutter wählen. Diese Regelung gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.

    Sind beide Eltern oder ein Elternteil nicht deutsch, kommt für die Namensführung des Kindes und die Feststellung seiner Abstammung eventuell ausländisches Recht in Betracht. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin.

    Bemerkungen

    Hinweise für Marburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Zum Schluss noch ein guter Tipp: Ein großer Teil der Formalitäten kann schon vor der Geburt des Kindes erledigt werden. Ist das Kind erst da, gibt es meist schönere und wichtigere Beschäftigungen. Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, können Sie Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, die notwendige Zustimmung der Mutter und, wenn Sie dies wünschen, auch die Erklärung zur gemeinsamen Sorge bereits abgeben. Zuständig ist das Jugendamt des Wohnortes oder ein Notar. Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können auch im Standesamt beurkundet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Frühgeburt, Bescheinigung Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Mehrlingsgeburt, Geburtsanzeige, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Geburtsbeurkundung, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de