Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am europäischen FreiwilligendienstOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst nach der EU-Richtlinie 2016/801 teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

    Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

    Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen

    ID: L100001_379494339

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig

    Ansprechpartner

    Universitätsstadt Marburg - Fachdienst 31 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache im Fachdienst Ausländerbehörde ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 10.00 Uhr Allgemeine Fragen für das Fallmanagement (Aufenthaltstitel und Duldungen): E-Mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de Anfragen für den Service (Verpflichtungserklärungen, Aufenthaltsgestattungen, Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Adressänderungen): E-Mail: terminabh@marburg-stadt.de

    Kontakt

    Telefon: 06421 201-1010

    Telefax: 06421 201-1837

    Weitere Informationen

    +++ Aktuelle Info +++ Hinweise zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln: Sie können Anträge auf Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels elektronisch, schriftlich per Post oder online stellen (https://www.marburg.de/abh). Hinweise zur Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel: -> Elektronische Aufenthaltstitel werden nicht auf dem Postweg versandt!

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Visum, sofern dies für Einreise erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes mit Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltenen Schulungsmaßnahmen.
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten
    • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Sie haben eine formgerechte Vereinbarung mit einer seriösen Einrichtung über die Durchführung des Freiwilligendienstes geschlossen.
    • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Dauer: 6 Wochen bis 8 Wochen 

    Bemerkung: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums bzw. vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: Maximal 1 Jahr

    Bemerkung: Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: Etwa 6 bis 8 Wochen

    Bemerkung: Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Stichwörter

    Beschäftigung, Anstellung, Arbeit, Erwerbstätigkeit, Europäischer Freiwilligendienst, European Voluntary Service, Erasmus-Programm, Aufenthaltsrecht, Beruf, Programm der Europäischen Union, Aufenthaltstitel, EFD, solidarische Tätigkeit, Freiwilligendienst, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Job, Einwanderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de