Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lahntal - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die zentrale Service-Einrichtung und erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lahntal. Dies kennzeichnet sich schon alleine dadurch, dass sich die Büros unmittelbar im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung befinden und dort auch alle Telefonanrufe zentral eingehen. Persönliche Behördenbesuche als auch Anrufe werden von dort aus entweder bearbeitet oder an die zuständige Stelle innerhalb oder außerhalb der Gemeindeverwaltung weitergeleitet.

    Im Bürgerbüro können die wichtigsten Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Gewerbemeldungen erledigt werden. Die Kolleg*innen sind zu den bekannten Servicezeiten zu erreichen.

    Adresse

    Postanschrift

    Oberdorfer Straße 1

    Postfach

    35094 Lahntal

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30-12:00, 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00, 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06420 8230-0

    Telefax: 06420 8230-30

    E-Mail: buergerbuero@lahntal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de