Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Kirchhain

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    35274 Kirchhain

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06422 808-0

    Telefax: 06422 808-102

    E-Mail: magistrat@kirchhain.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    33.0 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 6/8

    35274 Kirchhain

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06422 808-148

    Telefax: 06422 808-107

    E-Mail: buergerbuero@kirchhain.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de