Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Hinweise für Gladenbach: Einbürgerung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marburg / Biedenkopf / Stadtallendorf:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nach Terminvereinbarung.
Mittwoch geschlossen.
Unter https://termin.marburg-biedenkopf.de/ können Bürgerinnen und Bürger nun für zahlreiche Leistungen der Ausländerbehörde Termine selbstständig buchen.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Ausländerbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
Internet
Weitere Informationen
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Ausländer Marburg
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marburg / Biedenkopf / Stadtallendorf:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nach Terminvereinbarung.
Mittwoch geschlossen.
Unter https://termin.marburg-biedenkopf.de/ können Bürgerinnen und Bürger nun für zahlreiche Leistungen der Ausländerbehörde Termine selbstständig buchen.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Ausländerbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
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Weitere Informationen
Stadt Gladenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz
Linien:- Bus: Linie RMV
- Haltestelle: Marktplatz
Linien:- Bus: Linie RMV
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06462 201-0
Telefax: 06462 201-118
E-Mail: magistrat@gladenbach.de
Kontaktperson
Herr Peter Kremer (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: +49 6462 201115(Vorzimmer des Bürgermeisters)
Fax: +49 6462 201118
E-Mail: p.kremer@gladenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(ePayment)
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197
E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung
Metainformation
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