Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzOnline erledigen

    Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen? Dann müssen Sie sich anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Wenn (eine) Ihre(r) Nebenwohnung(en) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Statusänderung(en) der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

    Online-Dienste

    Online-Antrag Voranmeldung Umzug

    Beschreibung

    Sie ziehen innerhalb von Dautphetal um? Dann können Sie hier den Umzug voranmelden. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dennoch nötig.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Antrag Voranmeldung Zuzug

    Beschreibung

    Sie ziehen aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Dautphetal? Dann können Sie hier den Zuzug voranmelden. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dennoch nötig.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegtder zuständige Meldebehörde der alleinigen Wohnung bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für die alleinige Wohnung zuständige Meldebehörde bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dautphetal - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 1

    35232 Dautphetal

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Dautphe Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 40
      • Bus: Linie 41
      • Bus: Linie 481
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 52
      • Bus: Linie 53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06466 920-0

    Telefax: 06466 920-490

    E-Mail: buergerbuero@dautphetal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Wohnungsstatusänderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzuzeigen.

    Kosten

    • Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de