Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
    • Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06465 68-0

    E-Mail: info@breidenbach.de

    Kontaktperson

    • Frau Christiane Wanner (Standesamt, Pass- und Meldewesen, Straßenverkehrsbehörde)
      Hausanschrift

      Bachstr. 4 - 14

      35236 Breidenbach

      Telefon Festnetz: 06465 68-15

      E-Mail: c.wanner@breidenbach.de

    • Frau Michaela Lenz (Ordnungsamt, Gewerbeamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungswidrigkeiten)

      Telefon Festnetz: 06465 68-44

      E-Mail: m.lenz@breidenbach.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung, Bargeldlose Zahlung, Paypal, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach

    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

    BIC: HELADEF1MAR

    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

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    Gemeinde Breidenbach - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    • Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
    • Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

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    Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
    • Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

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    Gemeinde Breidenbach

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    Formulare

    Verkehrsrechtliche Anordnung

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gerüste, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Benutzung Straßenflächen, Sondernutzungserlaubnis, Umzug, Hebebühnen, Baugerüst, Sondernutzung, Radwege, Straße, Autokran, Straßen, Gehwege, Bauverfahren, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de