Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Biedenkopf, FB III - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Dienstag 08:30 - 12:30 Mittwoch 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 08:30 - 12:30 Freitag 08:30 - 12:30
Kontakt
Telefon: 06461 704-135
Telefax: 06461 704-105
E-Mail: gewerbeamt@biedenkopf.de
Kontaktperson
Danik Schmidt
Thomas Rößer (Fachbereichsleiter)
Telefon Festnetz: 06461 704-111
E-Mail: t.roesser@biedenkopf.de
Stichwörter
Fundbüro
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandleihe, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandhaus, Pfänder, Pfandsache, Pfandgläubiger, Kredit, Pfandleiher