Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Biedenkopf, FB III - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 15:30 Dienstag 08:30 - 12:30 Mittwoch 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 08:30 - 12:30 Freitag 08:30 - 12:30
Kontakt
Telefon: 06461 704-135
Telefax: 06461 704-105
E-Mail: gewerbeamt@biedenkopf.de
Kontaktperson
Danik Schmidt
Thomas Rößer (Fachbereichsleiter)
Telefon Festnetz: 06461 704-111
E-Mail: t.roesser@biedenkopf.de
Formulare
Antrag Schaustellung von Personen
Stichwörter
Fundbüro
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Hinweise für Biedenkopf
Verwaltungsgebühr 550.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schausteller, Ausstellen, Schaustellung von Personen