Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Biedenkopf, FB III - Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06461 704-309
Telefon: 06461 704-307
Telefax: 06461 704-105
E-Mail: info@biedenkopf.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Biedenkopf: Strassenreinigung
- Satzung der Stadt Biedenkopf über die Reinigung öffentlicher Straßen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gefahrenabwehrverordnung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen in der Stadt Biedenkopf:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Winterdienst, Schneeräumung, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Glatteis, Reinigung