Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:
- Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
- Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
- Schaustellung von Tieren
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
- Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten
Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
- Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
- Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen
Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis (IES:Marburg-Biedenkopf)
- Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), ErlaubnisKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), ErlaubnisKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Online-Dienst des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Veterinäramt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Amtes erforderlich.
Bei artgeschützten Tieren: Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Aktuelles
Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören u.a. die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen sowie die Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung.
Beschreibung
Die Aufgaben des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in drei Fachteams gegliedert. Dem Fachdienst Tierschutz obliegt die tierschutzrechtliche Überwachung von Tierhaltungen im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich. Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung organisiert die Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und/oder auf Menschen übertragbar sind (sog. Zoonosen). Eng damit verbunden ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen, die verendet sind oder bei der Schlachtung und weiteren Verarbeitung anfallen. Ein weiterer Schwerpunkt des Fachdienstes umfasst den gesamten Bereich der Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung; so ist zum einen die Untersuchung der Tiere im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu organisieren; zum anderen werden alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen, hinsichtlich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorschriften überwacht. Ebenfalls gehört zu den Aufgaben des Fachdienstes die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
Telefon: 06421 4056601
E-Mail: FDVUV@marburg-biedenkopf.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldeadbehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Voraussetzungen
- eine berufliche Qualifikation oder
- Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 11
Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
- Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Fristen
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate
4 Monate
Kosten
- Verfahrenskosten
- Zustellungsgebühr
- gegebenenfalls: weitere Auslagen
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am 17.06.2020
Stichwörter
Tierhandel, Tierhaltung, Tierschgutzgesetz, Schaustellung von Tieren, Tierzucht, Tierschutz, Wirbeltiere, TierSchG, gewerblicher Umgang mit Tieren, Schädlingsbekämpfung
Metainformation
- Lesezeichen: Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
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