Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung

    Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

    Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
    • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die anfallenden Kosten können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Erstausstellung Privatpilotenlizenz, Ballonpilotenlizenz BPL, FreiballonführerIn BPL, Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H, Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H, Flugzeuge, Ersterteilung Privatpilotenlizenz, Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A, Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A, Erstausstellung Luftfahrerlizenz, Leichtflugzeuge, SegelflugzeugführerIn SPL, Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn, Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Segelflugzeugpilotenlizenz SPL, Freiballon, Segelflugzeug, Lizenzierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de