Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Denkmalpflege und Denkmalbuch (IES:Marburg-Biedenkopf)
- Denkmalpflege und Denkmalbuch:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Denkmalpflege und Denkmalbuch:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Bauen
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontaktperson
Frau Ann-Kristin Jeetun
Frau Silvia Komorowski
Herr Frank Schmidt
Frau Marion Siebert
Frau Sabine Blaufuß
Frau Sabrina Kattenborn
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz ; Denkmalbuch:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen:(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
archäologische Flächendenkmale, Kulturlandschaften, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale, Bodendenkmale, Kulturdenkmale, Kunstdenkmale