Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Abwasserabgabe entrichten

    Ein Instrument zur Gewässerreinhaltung ist die Abwasserabgabe, die für die direkte Einleitung von Abwasser ins Gewässer erhoben wird. Grundsätzlich gilt: Je höher die zur Einleitung zugelassene Schmutzfracht, um so höher ist die zu zahlende Abgabe. Das System der Abwasserabgabe veranlasst die Städte und Gemeinde bzw. Abwasserverbände dazu, die Kläranlagen und Entlastungsanlagen an den Stand der Technik anzupassen, um so auf lange Sicht durch die eingesparte Abwasserabgabe die Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Die Mittel aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden und werden u.a. über Fördeprogramme wieder für Projekte zur Abwasserreinigung verausgabt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die Wasseraufsicht und der Bodenschutz sind staatliche Aufgaben und werden in den Kreisen von den Unteren Wasserbehörden wahrgenommen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angesiedelt.

    Die Untere Wasserbehörde nimmt dabei grundsätzlich alle Aufgabe nach den Wassergesetzen (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG) etc.) wahr, soweit nicht Aufgaben auf das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Marburger Straße 91, 35396 Gießen (Tel.: 0641/303-0)  als Obere Wasserbehörde übertragen worden sind. Eine solche Aufgabe ist z. B. die Aufsicht über Kläranlagen, die für mehr als 20.000 Einwohner (z. B. Marburg-Cappel, Biedenkopf-Wallau) ausgelegt sind.

    Zum Aufgabengebiet des Wasser- und Bodenschutzes gehören u.a.:

    • Wasseraufsicht über das Grundwasser, die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Ufer, Dämme und Überschwemmungsgebiete,
    • Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen (z. B. Erdwärmeanlagen, Einleitungen der Kläranlagen etc.)
    • Überwachung von Anlagen zum Umgang und für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizölbehälteranlagen im privaten Bereich), Trinkwasserschutzgebieten usw.
    • Bearbeitung von Bodensanierung und Grundwasserschadensfälle bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffe
    • Geschäftsführung des Wasserverbandes Oberes Lahngebiet und der Perfstausee-Betreiber-GmbH 

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
    Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
    Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

    • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
    • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Schmutzwassereinleitung, Kleineinleiterabgabe, KSR, Geschlossene Grube, Brauchwasser, Kanalgebühr, Abwasserabgabe, Kleinkläranlage, Gebühren, Schmutzwasserabgabe, Mischwasserkanalisation, Abwasserkosten, RÜ, Niederschlagswasserabgabe, Kanalgebühren, Schmutzwasser, Wasserabgabe, Abwasseranschluss, Einleitung, Abwasser, Niederschlagswasserversickerung, Kläranlage, Gemeingebrauch, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasser, Regenwasser, Kleineinleiter, SRK, RÜB, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Trennsysteme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de