Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung

    Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:

    • die Kursinhalte die notwendigen Fertigkeiten und das nötigen Wissen im Strahlenschutz vermitteln,
    • das Lehrpersonal fähig ist,
    • die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die Wissensvermittlung sicherstellt
    • und eine Erfolgskontrolle stattfindet.

    Dies gilt für die Anwendungsbereiche:

    • Humanmedizin
    • Tiermedizin
    • Zahnmedizin oder
    • für nichtmedizinische Anwendungsbereiche

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMLU, HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Mond-Straße 33

    34121 Kassel

    Kontakt

    Telefon: +49 561 2000-0

    Telefax: +49 561 2000-222

    E-Mail: poststelle@hlnug.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HLNUG

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
    • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
    • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
    • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
    • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

    Lehrplan

    • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
    • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
    • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

    Lehrinhalte

    • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
    • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

    Lehrkräfte

    • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

    Lehrmaterial

    • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
      • Kursmaterialien,
      • Vortragsskripte,
      • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
      • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

    Ausstattung der Kursstätte

    • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
    • Anzahl der Plätze
    • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

    Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

           Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

    • Angaben zur Leistungsüberprüfung
    • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
    • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgendes nachweisen:

    • Ihr Kurs im Strahlenschutz vermittelt den Teilnehmenden die Inhalte der Fachkunderichtlinie
    • das Lehrpersonal ist dafür geeignet
    • die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung stellen diese Wissensvermittlung sicher
    • es findet eine Erfolgskontrolle statt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wird Ihr Kurs nicht anerkannt, können Sie nach Erhalt des Bescheids eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.

    Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs geeignet ist.

    Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 40.00 EUR bis 1500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 13.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Stichwörter

    Kurs, Genehmigung, Kurse, Fachkundeaktualisierung, Schulung, Fachkundeerwerb, Strahlenschutz, Kursanerkennung, Erwerb der Fachkunde, Kurs Teilnahme, Aktualisierung der Fachkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de