Pilotenlizenz Erteilung BerechtigungOnline erledigen

    Berechtigung oder Lehrberechtigung für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen, verlängern oder erneuern

    Wenn Sie bestimmte Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen oder einen Lehrauftrag ausüben möchten, benötigen Sie eine bestimmte Berechtigung oder Lehrberechtigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen, verlängern, erweitern oder erneuern.

    Beschreibung

    Um Flugzeugmuster oder Flugzeugklassen führen zu dürfen, oder ihre Führung zu unterrichten, benötigen Sie verschiedene Berechtigungen für Ihre Pilotenlizenz.

    Die Berechtigungen oder Lehrberechtigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Mit erteilter Genehmigung gewährt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt die Ausübung der bestimmten Berechtigung oder der Lehraufgabe. 

    Sie können eine

    • Erteilung,
    • Verlängerung,
    • Erweiterung oder
    • Erneuerung

    für eine

    • Muster oder Klassenberechtigung,
    • musterbezogene Lehrberechtigung,
    • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
    • sonstige Berechtigung oder
    • besondere Lehrberechtigung

    beantragen.

    Sie können außerdem einen Antrag stellen, dass Ihre Drittstaaten-Berechtigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) anerkannt wird.

    Diese Anerkennung und die Berechtigungen gelten für folgende Luftfahrzeugkategorien:

    • Flugzeuge (A),
    • Hubschrauber (H)
    • Luftschiffe (As)

    Sie können die Eintragung von insgesamt drei Berechtigungen gleichzeitig in der angegebenen Lizenz beantragen.

    Sie können den Antrag außerdem auch in Vertretung für den oder die Antragstellende stellen.

    Online-Dienst

    Berechtigungen oder Lehrberechtigungen für eine Lizenz für Pilotinnen und Piloten online beantragen, verlängern oder erneuern

    ID: B100019_110372239

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: aircrew@lba.de

    E-Mail: Post-L4@lba.de

    E-Mail: changeofstate@LBA.de

    E-Mail: LizenzenL4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt:

    • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
    • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung
    • Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsüberprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
    • Kopien der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen

    wenn keine Berechtigung der ICAO vorliegt und wenn eine besondere Lehrberechtigung besteht:

    • Unterlagen für die besondere Lehrberechtigung mit Begründung

    für eine Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

    für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

    • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

    für eine ICAO-Drittstaaten-Berechtigung:

    • Kopie Ihres Personalausweises
    • Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
    • Nachweis einer nach Regularien der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bestandenen theoretischen Prüfung
    • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen praktischen Prüfung
    • Nachweise über die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (zum Beispiel Ausbildungsnachweis, praktische Prüfung, Befähigungsprüfung, Nachweis über Flugerfahrung)
    • Nachweis der Flugerfahrung
    • Kopie der ausländischen Genehmigungen, Lizenzen und Anerkennungen
    • Bestätigung von Drittstaatbehörde über die aktive Lizenzausübung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat
      • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
    • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag
    • Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und die erhalten die Lizenz per Post

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Bei Beantragung mehrerer Berechtigungen erhöht sich der Betrag entsprechend.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 100.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 04.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Luftfahrt, Musterberechtigung, Lehrberechtigung, Flugzeuge, Berechtigung, Luftschiffe, Lizenz, Erneuerung, Hubschrauber, Muster, Erteilung, Anerkennung, Verlängerung, Luftfahrzeug, ICAO, Klassenberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English