Wohngeld Änderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
Postfach
35781 Weilburg
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
E-Mail: 51.31@limburg-weilburg.de
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Beschreibung
Zuständigkeiten Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Stand August 2023
FDL Astrid Zeyen
222
337
SGL Simone Huth
201
327
Limburg - A, B, C, D, Linter, Offheim, Staffel, Hadamar K,L
Carolin Brast 51.32.02
Vertretung Rajic
219
527
Limburg- M, N, O, P Dornburg, Selters
Regina Belz 51.32.03
Vertretung Nickel
218
539
Limburg- Q, R, S, T, Bad Camberg
Hadamar U-Z
Ralf Nickel 51.32.04
Vertretung Belz
218
503
Limburg- U-Z Hünfelden, Ahlbach
Jutta Naß 51.32.08
Teilzeit Montag bis Donnerstagvormittag
Vertretung Dernbach, Willkomm
216
468
Brechen, Elbtal, Eschhofen, Runkel
Franziska Dernbach 51.32.08
Teilzeit Montag bis Mittwochvormittag
Vertretung Naß, Willkomm
216
512
Elz,
N.N.
205
Limburg- E, F, G, H, Dietkirchen, Lindenholzhausen
Hadamar M-T
Marcel Willkomm 51.32.09
Teilzeit Montag, Mittwoch, Freitag
Vertretung Dernbach, Naß
216
679
Limburg- I,J,K,L,
Hadamar A-J
Aleksandra Rajic
Teilzeit Montag bis Freitagvormittag
Vertretung Brast
219
776
Dienststelle Weilburg:
Weilburg, Villmar,
Matthias Leber 51.32.06
Vertretung Jopp, Weber
206
5522
Weilmünster, Weinbach
Yvonne Jopp 51.32.07
Teilzeit Freitag bis Dienstagvormittag
Vertretung Weber, Leber
206
5523
Mengerskirchen, Merenberg,Löhnberg, Waldbrunn, Beselich
Annika Weber 51.32.05
Vertretung Jopp, Leber
206
505
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Simone Huth
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-327
E-Mail: 51.30@limburg-weilburg.de
Frau Regina Belz
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-539
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Carolin Brast
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-527
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Franziska Dernbach
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Herr Matthias Leber
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
35781 Weilburg
Telefon Festnetz: 06431 296-5522
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Jutta Naß
Postanschrift
Schiede 20
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-468
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Herr Ralf Nickel
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-503
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Annika Weber
Postanschrift
Limburger Straße 8-10
35781 Weilburg
Telefon Festnetz: 06431 296-505
E-Mail: 51.32@Limburg-Weilburg.de
Herr Marcel Willkomm
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-679
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldminderung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldbescheid, Wohnung, Wohngeldhöhe, Lastenzuschuss, Sozialhilfe, Wohngelderhöhung, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheim