Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

    Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Merenberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Allendorfer Strasse 4

    35799 Merenberg

    Postanschrift

    Allendorfer Straße 4

    35799 Merenberg

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06471 9539-15

    Telefon: 06471 9539-34

    Telefax: 06471 9539-39

    E-Mail: gemeindeverwaltung@merenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Postfach 1552

    65535 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-391

    E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Einbürgerung
    Antrag auf Einbürgerung
    Loyalitätserklärung
    Loyalitätserklärung
    Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
    Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
    Merkblatt Verfassungstreue
    Merkblatt Verfassungstreue
    Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
    Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
    Erklärung zum Antrag
    Antragsunterlagen Einbürgerung

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Staatsangehörigkeitswesen, Einbürgerung

    Beschreibung

    Der Sachbereich Staatsangehörigkeitsrecht umfasst sämtliche mit der deutschen Staatsangehörigkeit in Verbindung stehenden Fragen. Weiterhin werden Einbürgerungsanträge von Personen bearbeitet, die in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern gemeldet sind.

    Einbürgerung

    Antrag auf Einbürgerung: Ebue-01-Antrag-Einbuergerung.pdf

    Loyalitätserklärung: Ebue-04-Loyalitaetserklaerung.pdf

    Merkblatt Verfassungstreue: Ebue-05-Merkblatt-Verfassungstreue.pdf

    Erklärung zum Antrag: Ebue-06-Erklaerung-zum-Antrag.pdf

    Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten: Ebue-07-Datenschutzunterrichtung.pdf

    Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ebue-11-DSGVO-RPGi.pdf

    Antragsunterlagen Einbürgerung: Ebue-Antragsunterlagen.pdf

    Staatsangehörigkeitsausweis

    Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-01-Antrag-Feststellung-StA.pdf

    Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Sta-02-Merkblatt-Feststellung-StA.pdf

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: 30.13-16@Limburg-Weilburg.de

    Formulare

    Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
    Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
    Antrag auf Einbürgerung
    Antrag auf Einbürgerung
    Antragsunterlagen Einbürgerung
    Loyalitätserklärung
    Loyalitätserklärung
    Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
    Informationsblatt des Regierungspräsidiums Gießen zur Datenschutzgrundverordnung
    Merkblatt Verfassungstreue
    Merkblatt Verfassungstreue
    Erklärung zum Antrag

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de