Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Online-Dienste
Online-Antrag Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Online-Antrag Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
Postfach
35781 Weilburg
Kontakt
Telefax: 06431 296-449
E-Mail: 51.31@limburg-weilburg.de
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Beschreibung
Zuständigkeiten Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Stand August 2023
FDL Astrid Zeyen
222
337
SGL Simone Huth
201
327
Limburg - A, B, C, D, Linter, Offheim, Staffel, Hadamar K,L
Carolin Brast 51.32.02
Vertretung Rajic
219
527
Limburg- M, N, O, P Dornburg, Selters
Regina Belz 51.32.03
Vertretung Nickel
218
539
Limburg- Q, R, S, T, Bad Camberg
Hadamar U-Z
Ralf Nickel 51.32.04
Vertretung Belz
218
503
Limburg- U-Z Hünfelden, Ahlbach
Jutta Naß 51.32.08
Teilzeit Montag bis Donnerstagvormittag
Vertretung Dernbach, Willkomm
216
468
Brechen, Elbtal, Eschhofen, Runkel
Franziska Dernbach 51.32.08
Teilzeit Montag bis Mittwochvormittag
Vertretung Naß, Willkomm
216
512
Elz,
N.N.
205
Limburg- E, F, G, H, Dietkirchen, Lindenholzhausen
Hadamar M-T
Marcel Willkomm 51.32.09
Teilzeit Montag, Mittwoch, Freitag
Vertretung Dernbach, Naß
216
679
Limburg- I,J,K,L,
Hadamar A-J
Aleksandra Rajic
Teilzeit Montag bis Freitagvormittag
Vertretung Brast
219
776
Dienststelle Weilburg:
Weilburg, Villmar,
Matthias Leber 51.32.06
Vertretung Jopp, Weber
206
5522
Weilmünster, Weinbach
Yvonne Jopp 51.32.07
Teilzeit Freitag bis Dienstagvormittag
Vertretung Weber, Leber
206
5523
Mengerskirchen, Merenberg,Löhnberg, Waldbrunn, Beselich
Annika Weber 51.32.05
Vertretung Jopp, Leber
206
505
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Frau Simone Huth
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-327
E-Mail: 51.30@limburg-weilburg.de
Frau Regina Belz
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-539
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Carolin Brast
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-527
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Franziska Dernbach
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Herr Matthias Leber
Postanschrift
Limburger Straße 8 - 10
35781 Weilburg
Telefon Festnetz: 06431 296-5522
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Jutta Naß
Postanschrift
Schiede 20
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-468
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Herr Ralf Nickel
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-503
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Frau Annika Weber
Postanschrift
Limburger Straße 8-10
35781 Weilburg
Telefon Festnetz: 06431 296-505
E-Mail: 51.32@Limburg-Weilburg.de
Herr Marcel Willkomm
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-679
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Sozialhilfe, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngelderhöhung