Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
    Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mengerskirchen - Marktflecken Mengerskirchen

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossstraße 3

    35794 Mengerskirchen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06476 9136-0

    Telefax: 06476 9136-25

    E-Mail: info@mengerskirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Mengerskirchen - Finanzverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossstraße 3

    35794 Mengerskirchen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06476 9136-25

    E-Mail: finanzverwaltung@mengerskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Automatensteuer, Spielautomat, Steuer, Geld, Spielhallen, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de