Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Mengerskirchen - Marktflecken Mengerskirchen
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06476 9136-0
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: info@mengerskirchen.de
Internet
Gemeinde Mengerskirchen - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: bauamt@mengerskirchen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten