Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Mengerskirchen - Marktflecken Mengerskirchen
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06476 9136-0
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: info@mengerskirchen.de
Internet
Gemeinde Mengerskirchen - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Schlossstraße 3
35794 Mengerskirchen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06476 9136-25
E-Mail: ordnungsamt@mengerskirchen.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte