Fischereischein AusstellungOnline erledigen

    Fischereischein

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

    Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

    Hinweise für Limburg a. d. Lahn: Fischereischein

    Voraussetzungen für Fischereischein

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • bestandene Fischereiprüfung nach § 26 HFischG
    • keine Versagungsgründe nach § 27 HFischG


    Voraussetzungen für Jugendfischereischein

    • Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren
    • der Fischfang darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein ausgeübt werden


    Voraussetzungen für Sonderfischereischein

    • wer aus gesundheitlichen Gründen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand die Fischereiprüfung ablegen kann
    • der Fischfang darf nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein ausgeübt werden


    Voraussetzungen für Ausländerfischereischein

    • Personen, die keinen Wohnsitz im Inland haben oder dem Diplomatischen Corps angehören
    • Nachweis über einen ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Senger-Straße 10

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Montag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06431 203-123

    E-Mail: buergerbuero@stadt.limburg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

    oder

     Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

    oder

    Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

    oder

    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    oder

    Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

    oder

    bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

    • Passbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36

    50,00

    Jugendfischereischein
    (1 Jahr)

    4

    3,50

    Jugendfischereischein
    (5 Jahre)

    6

    17,00

    Ausländerfischereischein

    5

    7,50

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English