Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Hinweise für Limburg a. d. Lahn: Abwassergebühr
Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von
a) Niederschlagswasser Niederschlagswassergebühren
b) Schmutzwasser Schmutzwassergebühren
Widerspruchsrecht:
Gegen die Gebührenbescheide besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruchs). Dieser ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde einzulegen. Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, das heißt die Zahlungspflicht wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht aufgehoben.
Soweit Widersprüche erfolglos bleiben oder zurückgenommen werden sind vom Widerspruchsführer Kosten zu erheben.
Rechtliche Grundlagen:
Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
Abgabenordnung (AO)
Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06431 203-302
Kontaktperson
Jutta Schneider
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwasserzweckverband, Abwasser, Kloakewasser, Abwassergebühr, Gebühr, Wasserverbrauch, Schmutzwasser