Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Straßenreinigung

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement

    Beschreibung

    • Kreisstraßenmanagement (Bau, Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung des ca. 235 km langen Kreisstrassennetzes und von ca. 12 km Rad- wegen an Kreisstraßen einschl. der Nebenanlagen und Leiteinrichtungen gemäß § 9 Hessisches Straßengesetz in der Neufassung vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166). Verwaltungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, technische Kontroll- und Überwachungsaufgaben.)
    • Radwegenetz innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg 
    • Öffentlicher Personennahverkehr als Schnittstelle zur Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (Nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erledigung bedient sich der Landkreis der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den ÖPNV flächendeckend und bedarfsgerecht nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Über die Schnittstelle im Verbund mit dem RMV und anderen Nahverkehrsunternehmen wird Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus geboten und verbessert.  
    • Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
    • Schnittstelle zum Sonderdienst Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    E-Mail: Kreisstrassen@Limburg-Weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Amt 30: Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt hat den größten Kundenkontakt des Rathauses und gliedert sich derzeit in 6 Bereiche. Im Rahmen der Neuorganisation will das Amt weg vom Behördenimage und sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiter entwickeln.

        • Ordnungswesen/Gewerbewesen/Sozialwesen/Straßenverkehrsbehörde  

        • Standesamt/Friedhofsverwaltung  

        • Meldewesen/Passstelle/Fundwesen

        • Kindergartenverwaltung/Marktwesen  

        • Jugendarbeit/Jugendtaxi  

        • Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Kontakt

    Telefax: 06431 9575-83

    E-Mail: ordnung@elz-ww.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-38

    Telefax: 06431 9575-77

    Weitere Informationen

     • Standesamt

    Entgegennahme der Geburts- und Sterbefallanzeigen mit anschl. Beurkundung, Urkundenausstellung (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde, beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister) Geburtenanzeige, Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Ausstellung der Personenstandsurkunden, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Namensänderungen, Namenserteilung, Nachbeurkundung der Eheschließungen im Ausland, nachträgliche Namenserklärungen nach Eheschließungen im Ausland, öffentlich-rechtliche Beglaubigungen gemäß dem Personenstandswesen, Adoption, Eheregister, Familienbuch, Anerkennung der Auflösungen von Eheschließungen im Ausland

    • Lebenspartnerschaftsbehörde

    Entgegennahme der Anmeldungen der Lebenspartnerschaften, Durchführung der Lebenspartnerschaften, Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunden

    • Namensänderungsbehörde

    Entgegennahme der behördlichen Vor- und Familiennamensänderungen, Ausstellung der Änderungsurkunden

    • Friedhofsverwaltung

    Entgegennahme der Bestattungsanmeldungen, Bestattungsgenehmigungen, Durchführung der Bestattungen, Genehmigung zur Herrichtung von Grabmalanlagen, Grabräumung, Bestattungswesen, Planung erforderlicher Friedhofserweiterungen

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de