Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Hochwasser / Hochwasserschutz
- Merkblatt Wasserentnahme AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
- Merkblatt Genehmigung AntragsunterlagenOrientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
- Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
Postfach
65589 Hadamar
(Schloss)
Kontakt
Telefax: 06431 296-5968
E-Mail: 40.40@limburg-weilburg.de
Gemeinde Elz - Amt 60: Bauamt
Beschreibung
Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- und Gewerbezentren, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäuser, Sportanlagen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Wer bauen will muss wissen, ob sein Bauwunsch auf seinem Grundstück aufgrund der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben auch umgesetzt werden kann.
• Zentrale Bauverwaltung
Bauangelegenheiten, Bauleitplanung, Bauprojekte in Elz und im Ortsteil Malmeneich.
• Allgemeine Bauverwaltung
Naturschutz, Umweltschutz, Denkmalschutz-/pflege, Bauhof, Wertstoffhof, gesplittete Abwassergebühr, Winterdienst
• Technische Bauverwaltung
Grundsätze zum Erschließungs- und Beitragswesen, Wassergeld, Anliegerbeiträge, Gebührenwesen, Freibad, Abwasserbeseitigung, gesplittete Abwasserabgabe, Kanalbenutzungsgebühren
• Bautechnik Hochbau, Tiefbau
Bauanträge und -anzeigen, Denkmalschutz, Bauunterhaltung, Spielplätze, Revitalisierung des Ortskernes, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Grundstücksentwässerung, Straßenbau, Tiefbaumaßnahmen, Straßenlampenausfall
Adresse
Postanschrift
Sandweg 45
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06431 9575-56
E-Mail: bauamt@elz-ww.de
Kontaktperson
Herrn Dipl. Ing. Torsten Wahler
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.2 - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197
E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
- Hochwasser / Überschwemmungsgebiete(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hochwasserschutz, Wasserschutz, Hochwasser, HMUKLV