Anzeige sonstiger Tätigkeiten mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe

    Sie wollen eine sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe anzeigen? 

    Beschreibung

    Wenn Sie

    • einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln,
    • die Lagerung von Arzneimitteln und deren Dokumente,
    • die Vermittlung von Arzneimitteln,
    • die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen oder
    • die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, oder Rettungsdienstorganisationen

    betreiben wollen, müssen Sie dies beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege anzeigen.

    Auch bei Änderungen der angezeigten Tätigkeiten ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Ihr Ansprechpartner. 

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:

    • siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb

    Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:

    • Name und Anschrift des Unternehmens 
    • Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)

    Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:

    • siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb

    Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:

    • siehe Formular auf der Seite zur Anzeigepflicht

    Anzeige einer Arzneimittelsammlung:

    • siehe Merkblatt aufder Seite zum Arzneimittelvertrieb

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Für die Anzeige sind die jeweiligen Anforderung zu erfüllen.

    Voraussetzung sind unter anderem:

    Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:

    • Benennung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
    • Name und Anschrift des Einzelhändlers

    Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:

    • Name und Anschrift des Unternehmens 
    • Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)

    Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:

    • Konkrete Beschreibung der Tätigkeit
    • Name und Anschrift der Unternehmen, für die man tätig werden möchte

    Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:

    • Personenangaben, Name und Anschrift der Praxis bzw. der Rettungsorganisation oder des Krankenhauses
    • Angaben zu den genauen Tätigkeiten
    • Benennung der verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis

    Anzeige einer Arzneimittelsammlung:

    • siehe Merkblatt auf der Homepage:

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Bitte füllen Sie das entsprechende Formular bevorzugt am PC aus und senden Sie es unterschrieben als Scan im Anhang zu einer E-Mail an folgende Adresse: Anzeige67@hlfgp.hessen.de.
    • Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

    Fristen

    Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
     

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 33.00 EUR bis 275.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Aufzeichnungen, Zahnärztin, Arzneimittel im Einzelhandel, Versandhandel, Krankenhaus, Rettungsdienst, Arzneimittel, Lagerung, erlaubnisfreie Herstellung Arzneimittel, Vermittler von Arzneimitteln, Sammlung, Einzelhandel mit Arzneimitteln, Arzneimittelvermittlung, Dokumentenlagerung, Prüfungen, Ärztin, Standardzulassungen, Arzneimittelvermittler, Heilpraktiker, Freiverkäufliche Arzneimittel, Arzt, Zahnarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English