Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dornburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 6436 9131-0
Telefax: +49 6436 9131-32
E-Mail: Info@dornburg.de
Kontaktperson
Frau Silke Hörter (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 6436 9131-32
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-13
E-Mail: silke.hoerter@dornburg.de
Herr Theo Krämer (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-12
Fax: +49 6436 9131-32
E-Mail: theo.kraemer@dornburg.de
Frau Melissa Zeller-Kloft (Ordnungspolizeibeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 6436 9131-32
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-45
E-Mail: ordnungspolizei@dornburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte