Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dornburg - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 6436 9131-0
Telefax: +49 6436 9131-32
E-Mail: Info@dornburg.de
Kontaktperson
Fau Katharina Diefenbach (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-36
Fax: +49 6436 9131-32
E-Mail: katharina.diefenbach@dornburg.de
Herr Florian Hartmann (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: +49 6436 9131-32
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-33
E-Mail: florian.hartmann@dornburg.de
Herr Achim Hannappel (Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: +49 6436 9131-32
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-30
E-Mail: holger.kirch@dornburg.de
Frau Katharina Nowak (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 6436 9131-32
Telefon Festnetz: +49 6436 9131-31
E-Mail: katharina.nowak@dornburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Wassergesetz (HWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015