Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Brechen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06438 9129-0
Telefax: 06438 9129-50
E-Mail: info@brechen.de
Kontaktperson
Alfred Meurer (Amtsleiter)
Fax: 06438 9129-34
E-Mail: alfred.meurer@brechen.de
Esther Schuh (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06438 9129-33
E-Mail: esther.schuh@brechen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen